Landesnarrenwecken in Laa
Beim diesjährigen Landesnarrenwecken am 11.11. auf dem Laaer Stadtplatz trafen sich über 20 Gastgilden aus ganz NÖ.
Laa an der Thaya wurde zur Landeshauptstadt im Fasching in Niederösterreich gekürt – und das bereits zum 5. Mal. Beim diesjährigen Landesnarrenwecken am 11.11. auf dem Laaer Stadtplatz trafen sich über 20 Gastgilden aus ganz NÖ sowie viele Vertreter des Landesverbandes der Österr. Faschingsgilden und zahlreiche Ehren- und Festgäste um in Laa gemeinsam mit dem neuen Landesprinzenpaar der Laaer Faschingsfreunde in die Vorbereitungen für die kommende Faschingssaison zu starten.
Pünktlich um 11.11 Uhr und mit 11 Paukenschlägen wurden dann die NÖ-Landes-Insignien von NÖ Landtagspräsident Karl Wilfing und der Laaer Stadtschlüssel von Bürgermeisterin Brigitte Ribisch an das neue Landesprinzenpaar aus Laa, Bianca I. und Herbert II. sowie dem Kinder-Prinzenpaar Sophie I. und Leon I. der Laaer Faschingsfreund übergeben.
Der Präsident der Laaer Faschingsfreunde Ing. Karl Lippert und ÖFB NÖ Landespräsident Alfred Kamleitner freuten sich, dass Laa an der Thaya nun für die kommende Faschingssaison die Landeshauptstadt im Fasching sein kann. „Die Laaer Faschingsfreunde zählen seit 1980 zu den aktivsten Laaer Vereinen und unterhalten seit jeher die Laaer Bevölkerung mit den Faschingssitzungen und sind auch bei anderen Festen und Ereignissen tatkräftig beteiligt. Für die kommende Faschingssaison kommt nun das Landesprinzenpaar aus Laa an der Thaya und vertritt unsere Stadt mit dem gesamten Verein in ganz Niederösterreich.“ freut sich auch Laa-Bürgermeisterin Brigitte Ribisch.
Musikalisch unterhielten die Stadtkapelle Laa und der Fanfarenzug aus Mödling. Die Laaer Mädchengarde zeigte ihr großartiges Können und machte Lust auf die Vorführungen bei den kommenden Faschingssitzungen Laarisch Guat. Die gibt es auch 2024 wieder im Laaer Volksheim am Fr, 12., Sa, 13. Jänner jeweils ab 19.33 Uhr, am So, 14. Jänner ab 16.33 Uhr sowie am Fr, 19. und Sa, 20. Jänner ab 19.33 Uhr. Der Kartenvorverkauf startet ab 12.11.2023.