Kastrationspflicht für Hauskatzen
Es werden immer wieder nichtkastrierte und teils verwilderte Hauskatzen im Dorf bzw. in Dorfnähe beobachtet. Besitzer von Hauskatzen mit Zugang ins Freie sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese von einem Tierarzt kastrieren zu lassen.
Unterstützung für das Einfangen und die tierärztliche Kastration werden zum Beispiel vom gemeinnützigen Tierschutzverein „Notfellchen“ www.notfellchen.at angeboten. Kontakt: Nathalie Eder, 0681/107 140 43.
Auch der Katzenschutzverein „Pfötchenhilfe Mistelbach“ wurde durch Ungerndorfer Hausbesitzer schon wegen Streunerkatzen Populationen erfolgreich um Unterstützung gebeten, und ist derzeit auch in vor Ort im Einsatz. Kontakt Obfrau Renate Wimmer – 0650/97 53 975, www.pfoetchenhilfe.info